Lohn- & Finanz­buchhaltung

Durch die Verpflichtung zur zeitnahen Abgabe periodischer Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen bei Krankenkassen, …) stellt die Finanz- und Lohnbuchhaltung oft eine zusätzliche finanzielle und zeitliche Belastung für Ihren betrieblichen Ablauf dar. Darüber hinaus werden die Regelungen bezüglich der Verbuchung und Meldung internationaler Geschäftsvorfälle immer komplexer.
Wir befreien Sie von diesen Aufgaben durch den Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal, das die anfallenden Arbeiten routiniert und sicher erledigt. Die Archivierung der Daten über ein angeschlossenes Rechenzentrum gewährleistet Ihnen Sicherheit für Ihre Daten.
Durch die Speicherung aller Buchhaltungsdaten werden gleichermaßen auch die Grundsätze zur Durchführung und Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) gewährleistet. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen verlangt das Finanzamt bei einer Prüfung der betrieblichen Unterlagen ausschließlich nur noch digital auswertbare Dateien.
Wenn Sie die Finanzbuchhaltung durch uns erledigen lassen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

1. Keine Steuerrisiken hinsichtlich Vorsteuern und Umsatzsteuern.

Unsere Erfahrung zeigt, dass in diesem Bereich bereits kleine, sich wiederholende Fehler zu erheblichen Nachzahlungen oder auch zum Verlust von Ihnen zustehenden Steuererstattungen führen können. Dies kann auch bei kleinen Unternehmen mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen. Wir erleben dies oft bei neuen Mandanten, die früher die Buchhaltung selbst erledigt oder durch weniger qualifizierte Personen haben erledigen lassen.

2. Kostenvorteil beim Jahresabschluss durch weniger Um- und Nachbuchungen.

3. Sie haben verlässliche Zahlungen für Ihre betriebs­wirt­schaftlichen und steuer­lichen Planungen.

Unsere Buchungstechnik und die monatlichen bzw. vierteljährlichen Auswertungen ermöglichen eine unterjährige Steuerhochrechnung mit daran anschließenden Steuergestaltungs- und Steueroptimierungsberatungen. Darin eingeschlossen sind Hinweise auf notwendige und sinnvolle Investitionen.
Ihre Belege werden zeitnah auf steuerliche Form- und Buchungsvorschriften überprüft. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, notwendige Vorschriften zu beachten und ggf. Korrekturen vorzunehmen, bevor der Prüfer des Finanzamts Mängel feststellt und Schätzungen vornimmt.
Notwendige Recherchen und Korrekturen können zeitnah und zeitsparend erfolgen, ohne lange Suchzeiten.

4. Regelmäßige Kontrolle der betriebs­wirt­schaftlichen Auswertung durch den Berater

Wir kontrollieren regelmäßig die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und weisen Sie auf Handlungsbedarf in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht hin. Sie haben so immer einen aktuell informierten qualifizierten Experten an Ihrer Seite.
Sie haben Sicherheit, dass die Zahlen stimmen. Wir machen oft die Erfahrung, dass aufgrund von fehlenden Kontrollen und Qualitätsstandards bei der Verbuchung ungenaue Zahlen vorliegen. Dies kann zu gravierenden Fehlentscheidungen führen. Außerdem ist die notwendige Bereinigung der Zahlen beim Jahresabschluss zeit- und kostenaufwendig.

5. Papierlose Steuer­anmeldungen

Alle notwendigen Steueranmeldungen erfolgen mittlerweile in elektronischer Form, so dass Sie nicht mehr pünktlich zum Steuertermin selbst die Anmeldungen zum Finanzamt schicken müssen. Die steuerlichen Fristen werden eingehalten. Sie werden von der Überwachung der Termine entlastet und vermeiden Säumnis- und Verspätungszuschläge. Sie müssen uns nur rechtzeitig die Belege übergeben, alles andere erledigen wir.